into´s Bedingungen

Bewerbungsfristen

31. März 2012: für Programme ab Sommer / Herbst 2012 in den USA, Argentinien, Frankreich, Indien, Italien, Skandinavien und Südafrika.

30. April 2012: für Programme ab Sommer / Herbst 2012 in Australien, Brasilen, Costa Rica, England, Irland, Kanada, Neuseeland, Schottland und Spanien.

1. Oktober 2012: für Programme ab Januar / Februar 2013.

30. November 2012: dieser Termin gilt, wenn Du einen kostenlosen Gebietswunsch in den USA im Schuljahr 13/14 nennen willst.

Für alle Fristen gilt die Übermittlung der vollständigen Application Forms an unser Büro! Wir weisen darauf hin, dass die Programmplätze auch bereits vor den genannten Terminen vergeben sein können. Spätere Bewerbungen können auf Anfrage je nach Verfügbarkeit angenommen werden.

Zeit für Spätentschlossene

Für Programme, die im Januar / Februar 2013 beginnen, endet die Bewerbungsfrist am 1. Oktober 2012.

Vertragsabschluss

Zum verbindlichen Vertragsabschluss zwischen der into Schüleraustausch GmbH, dem Teilnehmer und seinen Sorgeberechtigten kommt es, wie im Prospekt auf Seite 4 beschrieben, durch die Gegenzeichnung des Vertrages, den wir Ihnen zuvor als Aufnahmeangebot zugesandt haben. Dieser Vertrag basiert auf den hier beschriebenen Bedingungen.

Gebühren & Zahlungsmodi

Die Gebühren für das Austauschprogramm werden in vier Teilbeträgen entrichtet:

Rücktritt

Vor der Abreise können unsere Teilnehmer jederzeit zurücktreten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit
empfehlen wir jedoch, dies in Schriftform zu tun. Dabei fallen folgende Rücktrittsgebühren an:
Nach Gegenzeichnung des Vertrages, der die Aufnahme in das Programm bestätigt: 20 % des
Programmpreises. Nach erfolgter Platzierung in einer Gastfamilie: 30 % des Programmpreises.
Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, im Streitfall einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Im
Falle, dass into Schüleraustausch nicht bis spätestens zwei Wochen vor der Abreise die
Anschrift der Gastfamilie, der Schule sowie des Ansprechpartners vor Ort, bei dem Abhilfe verlangt
werden kann, benennen kann, steht dem Teilnehmer ein kostenloses Rücktrittsrecht zu. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer auf den Aufenthalt nicht angemessen vorbereitet worden war.

Haftungbeschränkung

Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, insoweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit into für einem dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen, oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, kann sich into gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen.

Versicherung

Eine Krankenversicherung ist in allen beschriebenen Zielländern für die Dauer des Aufenthaltes Pflicht. Die von uns angebotene Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung wurde eigens für Austauschschüler erstellt. Diese Versicherung ist für unsere Teilnehmer obligatorisch. Die Kosten für die Versicherung betragen:

USA und Kanada:

Südafrika, Brasilien, Argentinien und Australien:

Neuseeland:

Für europäische Destinantionen ist die Versicherungen nicht obligatorisch. Wir empfehlen,
zusätzlich eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Die dafür erforderlichen Unterlagen stellen wir automatisch zur Verfügung.

Taschengeld

Jeder Teilnehmer muss für die Dauer seines Aufenthaltes über ein geregeltes Taschengeld verfügen. Der Betrag sollte mindestens 250,– € monatlich betragen. Dies deckt Kosten für persönliche Ausgaben, Mittagessen in der Schule, sowie Lernmittel und Schulbus.

Verhalten im Gastland

Von unseren Teilnehmern wird verlangt, dass sie sich den Gesetzen des Gastlandes unterwerfen, die Regeln, Vorschriften und Bedingungen von into und seiner Partnerorganisation einhalten und sich den landesüblichen Lebensgewohnheiten anpassen. Sie müssen außerdem der Schulordnung folgen und die Hausregeln ihrer Gastfamilie respektieren. Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Gesetze, Regeln oder Vorschriften, muss er schlimmstenfalls mit dem Ausschluss aus dem Programm rechnen. In der Regel erhält der Teilnehmer zuvor eine Verwarnung. Bei Verstoß gegen ein Landesgesetz entfällt dies jedoch.

Unsere Leistungen

Nicht in Anspruch genommene Leistungen, auch bei vorzeitiger Heimreise, können mit Ausnahme der ersparten Aufwendungen nicht erstattet werden. Eventuelle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Ende des vorgesehenen Aufenthaltes into gegenüber gemeldet und geltend gemacht werden. Danach kann der Teilnehmer Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Teilnehmers verjähren ein Jahr nach dem vorgesehenen Ende des Aufenthaltes unter der Voraussetzung, dass weder grobe Fahrlässigkeit noch unerlaubte Handlung vorgelegen hat.

Nicht im Preis inbegriffen

© 2011 into Schüleraustausch GmbH · Text, Slogans und Photos copyright: into · Drucklegung: 15.04.2011 · into Schüleraustausch GmbH